das Logo der KFO-Euskirchen

Was kostet die kieferorthopädische Behandlung für mein Kind oder mich? Eine Frage, die Sie sich sicher vor dem Besuch in der Praxis stellen.

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Für jede Patientin, jeden Patienten – ob klein, ob groß – planen wir eine individuelle Therapie.

Unser Service für Sie:

  • Sie erhalten vor der Behandlung eine umfassende Kostenplanung, den sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP).
  • Diesen HKP reichen Sie oder wir bei Ihrer Versicherung oder Krankenkasse ein, um die Kostenübernahme zu klären.
  • Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Sprechen Sie uns an.

Ihre Fragen beantworten wir in der Praxis oder telefonisch: 02443 / 9025593.

Zu den möglichen Kosten einer KFO-Therapie haben wir erste wichtige Informationen für Sie zusammengefasst.

Wann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten?

Die GKV zahlt nur bei Fehlstellungen, die bestimmten KIG-Stufen entsprechen. Alter und Zahnwechsel spielen dabei eine wichtige Rolle.

Eine sogenannte KIG-Einstufung erfolgt für alle Patientinnen und Patienten, die gesetzlich versichert sind. Anhand dieser Einstufung gibt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung vor, ob eine kieferorthopädische Behandlung von der Krankenversicherung übernommen wird.

  • Hierbei spielen auch Alter und Zahnwechsel eine große Rolle.
  • So wird beispielsweise bei einem Überbiss eine Behandlung erst dann von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen, wenn die Stufe zwischen Ober- und Unterkiefer größer als 6 mm ist.
  • Bei sehr jungen Patienten muss diese Stufe sogar größer als 9 mm sein.

Werden kieferorthopädische Behandlungen nach dem 18. Lebensjahr übernommen?

Auch nach dem Abschluss des 18. Lebensjahres übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Ausnahmefällen eine kieferorthopädische Behandlung.

Dazu muss eine extreme Fehlstellung der Kiefer vorliegen, die eine kombinierte kieferorthopädische / kieferchirurgische Therapie rechtfertigt.

Wichtig zu wissen:

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zunächst nur 80 % der Kosten. Die restlichen 20 % tragen Sie.
  • Dieser Anteil wird jedoch nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der entsprechenden Krankenkasse erstattet.

Bitte beachten Sie:

  • Die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung deckt sich – aus fachlicher Sicht – nicht immer mit den oben beschriebenen kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
  • Selbst wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt, ist die Behandlung für Ihr Kind oder für Sie möglicherweise wichtig und notwendig.

Welche Leistungen gelten als Mehrkosten bei gesetzlich Versicherten?

Leistungen, die über das Maß der GKV hinausgehen, müssen Sie selbst zahlen – etwa ästhetische Optionen oder moderne Alternativen.

Nach § 12 des Fünften Sozialgesetzbuchs müssen die erbrachten Leistungen, die der GKV in Rechnung gestellt werden, „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“.

Dies deckt sich häufig nicht mit modernen und sinnvollen Behandlungsmethoden.

Ein Beispiel: Der sogenannte Headgear (Metallbogen, der außen um den Kopf läuft, um sich am Hinterkopf abzustützen) wird erfahrungsgemäß wenig bis gar nicht getragen. Damit steht er einer effektiven Behandlung im Wege.

Es gibt Alternativen, die jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Somit kann es sein, dass – je nach Fehlstellung und auch Patientenwunsch (beispielsweise bei Keramikbrackets) – Kosten entstehen, die Sie selbst tragen müssen.

Es sei denn, Sie besitzen eine Zahnzusatzversicherung, die hier greift.

Was übernimmt die private Krankenversicherung bei Kieferorthopädie?

Private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen übernehmen oder bezuschussen in der Regel die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit. Natürlich immer abhängig von Ihrem gewählten Tarif.

So kann es auch hier sein, dass Leistungen nicht übernommen werden.

Ein Beispiel: Der festsitzende Retainer, der in den meisten Fällen eine sinnvolle Lösung ist, um das erreichte Ergebnis dauerhaft zu stabilisieren.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung für Selbstzahler?

Wer weder über die kieferorthopädischen Indikationsgruppen eingestuft werden kann, noch privat- oder zusatzversichert ist, muss die Kosten selbst tragen. Der Preis richtet sich nach Aufwand und Behandlungsdauer.

Dies ist unabhängig davon, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist oder aus ästhetischen Beweggründen erfolgen soll.

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand der Behandlung.

So ist selbstverständlich eine kleine Korrektur von Frontzähnen, die möglicherweise nicht länger als ein halbes Jahr dauert, preisgünstiger als eine Korrektur einer ausgeprägten Zahnfehlstellung.